15.11.1918: Arbeitgeber erkennen ab sofort Gewerkschaften an.

15.11.1918: Arbeitgeber erkennen ab sofort Gewerkschaften an.Vorlesen (nur in Deutsch)

Stinnes-Legien-Abkommen: Erstmals erkennen die Arbeitgeber die Gewerkschaften und deren Tarifverträge an. Betriebsräte dürfen gebildet werden und der Achtstundentag wird eingeführt.
Im Gegenzug bleibt das Eigentum der Arbeitgeber unangetastet.
Beide Parteien begründen damit in Deutschland die Sozialpartnerschaft. Die Arbeitgeber wollen mit diesem Vertrag einer möglichen Enteignung entgegenwirken und somit die Arbeiterschaft “ruhigstellen”. Für die Arbeitgeberseite unterschreibt Hugo Stinnes, für die Gewerkschaften Carl Legien.