4.2.1933 : Notverordnung des Reichspräsidenten

4.2.1933 : Notverordnung des ReichspräsidentenVorlesen (nur in Deutsch)

Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes am 4.2.1933 : Die Presse- und Versammlungsfreiheit wird weitestgehend eingeschränkt. Mit dieser Notverordnung sollen die Gegner der NSDAP niedergehalten werden. Bekannt ist sie auch unter dem Begriff “Schubladenverordnung”, wie sie bereits vom Kabinett unter Franz von Papen geplant war.

Wortlaut

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