14.07.1933: “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” tritt in Kraft.

14.07.1933:  “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” tritt in Kraft.Vorlesen (nur in Deutsch)

Das Hitlerkabinett verabschiedet das “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses”.
In Folge werden ca. 400 000 Opfer zwangssterilisiert.

Gesetzestext

NS-Zwangssterilisation – Der “Erbgesundheitsrichter (Stern)”