1820: Wiener Schlussakte regelt Fortbestand der Monarchie im Deutschen Bund.

1820: Wiener Schlussakte regelt Fortbestand der Monarchie im Deutschen Bund.

Bildquelle: Sessel aus der Bundesversammlung, Von Ziko van Dijk – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=63261405
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Mit der Wiener Schlussakte, die am 8.6.1820 von der Bundesversammlung in Frankfurt angenommen wird, wird konsequent auf die Gewalt des Staatsoberhaupts im jeweiligen Staat des Deutschen Bundes verwiesen. Außerdem darf der Deutsche Bund eingreifen, wenn es in einem seiner Staaten zu Unruhen kommt. Damit soll die Restauration der Monarchie sichergestellt und revolutionäre Bestrebungen im Keim erstickt werden. Seit dem 15.5.1820 tagen Minister des Deutschen Bundes in Wien und bereiten mit der Wiener Schlussakte eine neue Verfassung des Deutschen Bundes vor.

08.06.1820: Wiener Schlussakte tritt in Kraft

Wiener Schlussakte:Es werden ausgehend von den Karlsbader Beschlüssen Erweiterungen der Deutschen Bundesakte (Ergebnis Wiener Kongress) vorgenommen.Der Deutsche Bund definiert sich nun ,,in seinem Innern als eine Gemeinschaft selbständiger, unter sich unabhängiger Staaten, die sich nach außen als eine ,,in politischer Einheit verbundene Gesamtmacht” präsentieren sollen.Die Grossmächte können als Garantiemächte auch dem Bund bei der ...

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