07.04.1933: Gesetz zur “Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” tritt in Kraft.

07.04.1933: Gesetz zur “Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” tritt in Kraft.Vorlesen (nur in Deutsch)

Faktisches Berufsverbot für jüdische und regimekritische Beamte mit Inkrafttreten des Gesetzes zur “Wiederherstellung des Berufsbeamtentums”.
Ausgenommen sind jüdische Soldaten aus dem 1. Weltkrieg.

Wortlaut des Gesetzes