27.07.1532: Erstes Deutsches Strafgesetzbuch

Erstes Deutsches Strafgesetzbuch wird in Regensburg vom Reichstag beschlossen:

Insbesondere wird das Verfahren bei Hexerei bestimmt.
Jede Hexe hat auf dem Scheiterhaufen zu sterben und kann durch Folter zum Geständnis gezwungen werden.
Bekannt ist das Strafgesetzbuch auch unter dem Namen “Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V.”