“Tabu – Was es in der DDR nicht geben durfte” am 26.05.2026 im 3SAT

Bildquelle: By Bundesarchiv, Bild 183-1990-0414-009 / Wolfried Pätzold / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5425468

26.05.2026,

3SAT, 23.10: Tabu – Was es in der DDR nicht geben durfte, Doku, 2025

“Die DDR sei “ein sauberer Staat”, so Staatschef Erich Honecker. Was nicht in dieses offizielle Bild passte, wurde totgeschwiegen – wie Prostitution, Alkoholismus und Drogenmissbrauch. So prangerte man Prostitution als Problem kapitalistischer Gesellschaften an, das im Sozialismus überwunden sei. Alkohol und Drogen galten ebenso als auszurottende “Überbleibsel des Kapitalismus”. Tatsächlich aber wurde in der DDR ordentlich gesoffen. Auch das “älteste Gewerbe der Welt” florierte – in Interhotels in Rostock und Ostberlin, vor allem aber zu Messezeiten in Leipzig. Hier mischte sogar die Staatssicherheit als Zuhälter der käuflichen Liebe mit, um die Gäste aus dem Westen abzuschöpfen. Fortschrittlich gab sich die DDR dagegen beim Thema Homosexualität. Der Paragraf 175, der Liebe unter Männern unter Strafe stellte, wurde in der DDR bereits 1968 abgeschafft – im Westen verschwand er erst 1994. Doch die Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben existierte nur auf dem Papier. Sie passten nicht ins offizielle Bild des “sozialistischen Menschen”, ebenso wenig wie Punks, die es ab Anfang der 1980er-Jahre auch in der DDR gab. Ihre No-Future-Attitüde konterkarierte das offizielle Bild einer strahlenden sozialistischen Zukunft. Sie mussten mit Zwangsmaßnahmen des Staates rechnen. Seit seiner Gründung stand der Arbeiter- und Bauernstaat auch Religionen kritisch gegenüber. Der Handlungsspielraum der Kirchen wurde immer weiter eingeschränkt. Mitte der 1980er-Jahre konnte dann ausgerechnet die in den USA beheimatete Religionsgemeinschaft der Mormonen in der DDR Fuß fassen und einen Tempel errichten, den ersten in einem sozialistischen Land.” (prisma.de)

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“Fritz Bauers Erbe – Gerechtigkeit verjährt nicht” am 26.05.2026 im 3SAT

Bildquelle: Von Fritz Bauer Institut / A. Mergen - https://www.fritz-bauer-institut.de/fileadmin/editorial/publikationen/einsicht/einsicht-05.pdf, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=88521845

26.05.2026,

3SAT, 23.15: Fritz Bauers Erbe – Gerechtigkeit verjährt nicht, Doku, 2022

“In den vermutlich letzten NS-Prozessen der Geschichte standen in den vergangenen Jahren ehemalige SS-Männer wie John Demjanjuk, Oskar Gröning, Johann R. und Bruno Dey wegen ihrer Mittäterschaft an den Verbrechen in deutschen Konzentrationslagern vor Gericht. Viele Jahrzehnte zu spät, denn lange Zeit scheiterte die deutsche Justiz an der strafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus. Es galt die Rechtsauffassung, dass die jeweilige Schuld nur durch einen individuellen Tatnachweis an einer einzelnen Tötungshandlung zu beweisen sei. Die Justiz konnte somit dem wahren Umfang der Massenverbrechen des Nationalsozialismus nicht gerecht werden. Fast 20 Jahre nach den Nürnberger Prozessen, in denen die Alliierten prominente Mitglieder der politischen, militärischen, juristischen und wirtschaftlichen Führung des nationalsozialistischen Regimes verurteilten, wurde 1963 zum ersten Mal vor einem deutschen Gericht der Massenmord in Auschwitz zur Anklage gebracht. Der damalige hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903-1968) klagte die Verbrechen mit einem neuen Ansatz an. Dieser besagt, dass “…jeder SS- Angehörige in Auschwitz, vom Wachmann bis zum Buchhalter, der an dieser Mordmaschine hantierte, der Mitwirkung am Mord schuldig (ist), was immer er tat”. Fritz Bauer forderte somit, auch diejenigen ehemaligen SS-Männer als Mittäter zu ahnden, denen im Einzelfall keine konkrete Tötungshandlung bewiesen werden konnte, die aber die grauenhaften Verbrechen durch ihre Tätigkeit im Lager mit unterstützten und die sich dem nicht verweigert haben. Dieser Ansatz konnte sich in der deutschen Justiz aber nicht durchsetzen. Und es kam, trotz der umfassenden Erkenntnisse zu dem industrialisierten und arbeitsteiligen Massenmord und zu den mutmaßlichen Tätern, nicht zu einer Prozessflut – die Strafverfolgung von NS-Verbrechern ging sogar während der folgenden Jahrzehnte zurück. Es dauerte mehr als ein halbes Jahrhundert, bis die Justiz auf Fritz Bauers Rechtsauffassung zurückgriff, um die noch ungesühnten NS-Verbrechen endlich aufzuarbeiten. In der Zwischenzeit waren viele Menschen, die an der Tötungsmaschinerie des nationalsozialistischen Deutschlands beteiligt waren, der Strafverfolgung entgangen. Erst heute stehen in Folge der veränderten Rechtsauffassung frühere SS-Leute vor Gericht, die längst im Greisenalter sind. Sie werden nach Jugendstrafrecht verurteilt – waren sie doch zum Tatzeitpunkt erst 18 oder 19 Jahre alt. Die Nebenkläger in diesen Prozessen, die letzten KZ-Überlebenden, sind ebenfalls hochbetagt und kommen aus der ganzen Welt, um gegen jene Männer auszusagen, die zumindest Beihilfe zu den ungeheuerlichen Morden der NS-Zeit geleistet hatten und somit Teil der industrialisierten Massenmordmaschine waren. Vor allem aber geht es den Opfern darum, endlich ihre Geschichte vor Gericht zu erzählen und auch gehört zu werden.” (prisma.de)

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