16.07.1930: Per Notverordnung setzt Brüning Haushaltssanierung durch.

Das von Brüning als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise vorgelegte Haushaltssanierungsprogramm, u.a. soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht und die Leistungen verringert werden, wird vom Reichstag abgelehnt.
Brüning setzt sie aber per Notverordnung nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung durch.

14.09.1930: NSDAP erzielt erstmals sehr viele Stimmen.

Erstmals in ihrer Geschichte erzielt die NSDAP mit 18,3 % sehr viele Wählerstimmen und wird hinter der SPD zweitstärkste Partei im Reichstag.
Auch die ultralinke KPD erzielt mit 13 % zahlreiche Sitze im Reichstag.
Verlierer sind die demokratischen Parteien.
Das Kabinett Brüning wird von der SPD toleriert.

01.12.1930: Zweite Notverordnung des Kabinetts Brüning

Mit der 2. Notverordnung des Kabinetts Brüning, die u.a. eine Kürzung der Beamtengehälter um 6 % vorsieht, wird die harte Deflationspolitik forciert, die zum weiteren Preisverfall führt.
Eine sehr hohe Arbeitslosigkeit,Verarmung und Verelendung der Gesellschaft sind die Folge.
Brüning will den Alliierten damit klarmachen, dass Reparationen nicht geleistet werden können.

30.03.1930: Erstmals wird Notverordnung zur Bildung eines Präsidialkabinetts eingesetzt.

Bildquelle: Kabinett Brüning, Von Bundesarchiv, Bild 183-H29788 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5434135

Das erste deutsche Präsidialkabinett unter Kanzler Heinrich Brüning nimmt seine Arbeit auf.
Reichspräsident von Hindenburg nutzt erstmals das Notverordnungsrecht der Weimarer Verfassung, um am Parlament vorbei eine Regierung zu bilden.

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