“Hitlerjunge Quex” : der “Märtyrertod” als Mittel der Propaganda

Einer von vielen Vorbehaltsfilmen, Film "Hitlerjunge Quex": der "Märtyrertod" als Mittel der Propaganda
“Hitlerjunge Quex” : der “Märtyrertod” als Mittel der PropagandaVorlesen (nur in Deutsch)
Bildquelle: Bundesarchiv, Bild 146-1982-095-09 / Weinrother, Carl / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons

Nur wenige Monate benötigte man 1933 für die Produktion von “Hitlerjunge Quex” , einem insbesondere an die Jugend gerichteten Propagandafilm der Nazis. Nicht nur in Deutschland wurde der Film ab September 1933 gezeigt, auch im Ausland lief der Propagandastreifen.
“Hitlerjunge Quex” wurde ein kommerzieller Erfolg.
Obwohl er von der Filmprüfstelle vor seiner Premiere als “künstlerisch besonders wertvoll” ausgezeichnet wurde, war “Hitlerjunge Quex” Propagandaminister Joseph Goebbels zu einfach und zu durchschaubar.

Wie in vielen anderen NS-Filmen spielte auch in “Hitlerjunge Quex” Heinrich George mit, diesmal in der Rolle des Vaters von Heini Völker, um dessen Bekehrung zum Nationalsozialismus es schlussendlich geht. Während Vater Völker versucht, seinen Sohn bei der kommunistischen Jugend zu integrieren, zieht es Heini aber zur Hitlerjugend (HJ). Der Film suggeriert die dortige Disziplin und Ordnung, von der Heini fasziniert ist. Obwohl die HJ Heini für einen Anschlag auf ihre Räume verantwortlich macht, kann Heini nichts von der Anziehungskraft der HJ abbringen. Und so vereitelt er einen weiteren Anschlag der Kommunisten. Heini wird nun MItglied der HJ . Er wird jedoch am Ende während einer Flugblattaktion von den Kommunisten aus Rache ermordet und stirbt damit als “Märtyrer”.
Die Handlung leitet sich aus einer Romanvorlage von Karl Schenzinger ab, dessen Protagonist Herbert Norkus ebenso den “Märtyrertod” bei den Berliner Straßenkämpfen 1932 stirbt.
Den Spitznamen “Quex” bekommt Heini Völker von seinem Umfeld auf Grund seiner “quirligen” Beweglichkeit wie Quecksilber.

Auch “Hitlerjunge Quex”  wurde nach dem Krieg verboten und gilt als “Vorbehaltsfilm” , darf also nur unter bestimmten Auflagen und mit Zustimmung der Murnau-Stiftung öffentlich gezeigt werden.

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