Stammheim-Prozess: RAF-Terroristen vor Gericht

Stammheim-Prozess: RAF-Terroristen vor Gericht
Stammheim-Prozess: RAF-Terroristen vor GerichtVorlesen (nur in Deutsch)
Bildquelle: Nachbau eines Verstecks für Pistolen in Akten während der Stammheim-Prozesse. Gezeigt in einer Ausstellung über die RAF in Stuttgart., Hanno Böck, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

Der Stammheim-Prozess gegen die Rote Armee Fraktion (RAF) war ein historischer Strafprozess in Deutschland, der von 1975 bis 1977 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart stattfand. Die RAF-Anführer Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe wurden wegen mehrfachen Mordes und anderer schwerer Verbrechen angeklagt. Der Stammheim-Prozess war einer der längsten und aufwändigsten Prozesse in der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Die Rote Armee Fraktion, eine linksextremistische Terrororganisation, hatte durch ihre Gewalttaten und Anschläge Deutschland erschüttert. Der Prozess gegen ihre Anführer war entsprechend bedeutsam und fand in einem speziell errichteten fensterlosen Mehrzweckgebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart statt. Während des Prozesses kamen verschiedene Probleme auf, wie Hungerstreiks der Angeklagten und zahlreiche Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Theodor Prinzing.
Der Prozess gegen die RAF endete am 28. April 1977 mit der Verurteilung von Baader, Ensslin und Raspe zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Ulrike Meinhof hatte sich bereits im Mai 1976 in ihrer Zelle erhängt. Der Stammheim-Prozess und das Urteil waren aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen, die speziell für den Prozess erlassen wurden, und der Abhöraffäre von Stammheim, bei der Gespräche zwischen den Angeklagten und ihren Verteidigern abgehört wurden, umstritten. Der Prozess bleibt ein wichtiges Kapitel in der Geschichte der RAF und der deutschen Justiz.

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