Reichstagsbrand: War Marinus van der Lubbe ein Einzeltäter ?

Bildquelle: Von Unbekannter Fotograf - GaHetNa (Nationaal Archief, The Netherlands), Nationaal Archief at archive.org, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=32216633

“Marinus van der Lubbe wurde für die Brandstiftung im Reichstag verurteilt – allerdings rechtswidrig zum Tode. Die Hinrichtung wurde am 10. Januar 1934 vollstreckt. Seither tobt ein Deutungskrieg um die Täterschaft bei der folgenreichsten Brandstiftung aller Zeiten.
Keine Sensation ist manchmal das beste Ergebnis. Es war ohnehin eine ziemlich widersinnige Aktion, die am 25. Januar 2023 auf dem Südfriedhof Leipzig stattfand: Nach etwas mehr als 89 Jahren in der Erde wurden sterbliche Überreste aus dem Grab exhumiert, das dort unter dem Namen Marinus van der Lubbe besteht und an das seit 1999 ein Gedenkstein erinnert. Die anschließende gerichtsmedizinische Untersuchung führte zu drei Erkenntnissen, die alle erwartete „Sensationen“ ab absurdum führten…” (welt.de)

mehr

28.02.1933: “Reichstagsbrandverordnung” wird verabschiedet.

Bildquelle: Von User:Rob Irgendwer - Reichsgesetzblatt (RBGl) I 1933 p.33, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8470228

Das Reichskabinett verabschiedet die Notverordnung “Zum Schutz von Volk und Staat”.
Sie wird von Paul von Hindenburg unterschrieben.
Die Verordnung setzt die Grundrechte (Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit) der Weimarer Verfassung ausser Kraft und ordnet einen zivilen Ausnahmezustand an.
Politische Gegner können ohne rechtsstaatliche Kontrolle verhaftet werden.
Desweiteren werden die Befugnisse der Länder weitestgehend eingeschränkt, die Ministerpräsidenten durch “Reichskommissare” aus den Reihen der Nazis ersetzt.

kompletter Wortlaut der Verordnung